Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Gutmann Umzüge, Inhaber Mo Gutmann – Gutmann Dienstleistungen, Hauptstraße 158, 67473 Lindenberg (nachfolgend „wir“) und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Umzüge, Transporte, Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen, Möbel- und Küchenmontagen, Einlagerungen sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Für Umzüge gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Umzugsvertrag (§§ 451 bis 451h HGB) und das allgemeine Frachtrecht (§§ 407 ff. HGB), für Einlagerungen die Vorschriften über den Lagervertrag (§§ 467 ff. HGB) und für Montagen, Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen die Vorschriften des BGB.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Grundlage jedes Angebots sind die Angaben des Auftraggebers zu Umfang des Umzugsguts, Etagen, Aufzügen, Trage- und Parkwegen sowie zu besonderen Gegenständen. Eine Besichtigung vor Ort oder per Video ist kostenlos.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot annimmt und wir den Auftrag mit verbindlichem Termin bestätigen (schriftlich, per E-Mail oder per WhatsApp).
(3) Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von den Angaben des Auftraggebers ab (z. B. mehr Umzugsgut, längere Tragewege, fehlender Aufzug, keine Haltemöglichkeit), sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich zu berechnen. Wir weisen den Auftraggeber vor Ausführung darauf hin.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen wie Ab- und Aufbau von Möbeln, Küchenmontage, Verpackung, Kartons, Einrichtung einer Halteverbotszone oder Einlagerung schulden wir nur, wenn sie vereinbart sind.
(2) Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, die nach den einschlägigen Vorschriften einer zugelassenen Fachkraft vorbehalten sind, gehören nicht zu unseren Leistungen.
(3) Wir dürfen zur Ausführung des Auftrags zuverlässige Subunternehmer einsetzen. Wir bleiben gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Be- und Entladestellen am vereinbarten Termin zugänglich sind und ihm oder einer bevollmächtigten Person dort zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber weist uns vor Vertragsschluss auf Gegenstände von besonderem Wert, besonderer Empfindlichkeit oder besonderem Gewicht hin. Gefährliche Güter (z. B. Gasflaschen, Kraftstoffe, Chemikalien, Munition) dürfen nicht übergeben werden.
(3) Geld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Urkunden und wichtige Dokumente sowie Medikamente sollte der Auftraggeber selbst transportieren.
(4) Elektrische Geräte sind vor dem Transport vom Auftraggeber zu trennen und transportfähig zu machen (z. B. Abtauen von Kühlgeräten, Sichern von Waschmaschinentrommeln), soweit dies nicht als Leistung vereinbart ist.
(5) Nach Abschluss der Arbeiten prüft der Auftraggeber, ob alle Gegenstände abgeliefert sind und die Räume ordnungsgemäß hinterlassen wurden.
§ 5 Termine und Terminänderungen
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Mit der Terminbestätigung reservieren wir Personal, Fahrzeuge und Zeit exklusiv für den Auftraggeber.
(2) Einen Anspruch auf nachträgliche Verschiebung des Termins hat der Auftraggeber nicht. Eine Verschiebung ist nur möglich, wenn wir ihr ausdrücklich zustimmen.
(3) Können wir einen Termin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Unfall, Straßensperrung, behördliche Anordnung) nicht einhalten, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und vereinbaren einen Ersatztermin.
§ 6 Kündigung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen (§ 415 HGB). In diesem Fall können wir nach unserer Wahl verlangen:
- die vereinbarte Vergütung sowie entstandene Aufwendungen, abzüglich der Aufwendungen, die wir infolge der Kündigung ersparen oder durch anderweitigen Einsatz unserer Kapazitäten erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen, oder
- pauschal ein Drittel der vereinbarten Vergütung.
(2) Für andere Leistungen (z. B. Montage, Haushaltsauflösung, Entrümpelung) gilt § 648 BGB entsprechend.
(3) Die Kündigung sollte in Textform erfolgen (E-Mail genügt).
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise (Festpreis oder Abrechnung nach Stunden). Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Umzügen ist die Vergütung bei Ablieferung des Umzugsguts fällig, bei anderen Leistungen nach deren Erbringung. Die Zahlung erfolgt bar oder per Überweisung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Übernimmt eine Behörde (z. B. Jobcenter, Sozialamt, Pflegekasse) die Kosten, rechnen wir auf Wunsch direkt mit ihr ab. Zahlt die Behörde nicht oder nicht vollständig, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, soweit er die Leistung beauftragt hat.
(4) Notwendige Kosten für Halteverbotszonen, Parkgebühren, Fähr- und Mautgebühren sowie Entsorgung werden gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.
§ 8 Haushaltsauflösung und Entrümpelung
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er über die zu räumenden Gegenstände verfügen darf. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer fehlenden Verfügungsberechtigung beruhen.
(2) Gegenstände, die der Auftraggeber behalten möchte, muss er vor Beginn der Arbeiten entfernen oder deutlich kennzeichnen. Alle übrigen Gegenstände werden von uns verwertet oder fachgerecht entsorgt.
§ 9 Einlagerung
Einlagerungen erfolgen auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung über Dauer, Lagergeld und Zugang. Das Lagergeld ist monatlich im Voraus fällig. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Lagervertrag.
§ 10 Haftung bei Umzügen – Unterrichtung nach § 451g HGB
Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches über den Umzugsvertrag. Die Haftung ist der Höhe nach auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaumes begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird (§ 451e HGB). Für die Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der vereinbarten Vergütung begrenzt (§ 431 Abs. 3 HGB).
Wir sind von der Haftung befreit, soweit der Schaden auf eine der in § 451d HGB genannten besonderen Gefahren zurückzuführen ist, insbesondere: Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber; Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Auftraggeber; Beförderung von nicht von uns verpacktem Gut in Behältern; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen nicht entspricht, wenn wir vorher auf die Gefahr hingewiesen haben und der Auftraggeber auf der Durchführung bestanden hat; Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes.
Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die wir oder unsere Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (§ 435 HGB).
Der Auftraggeber kann mit uns eine weitergehende Haftung vereinbaren oder das Umzugsgut auf eigene Kosten versichern lassen. Wir beraten hierzu gern.
Schadensanzeige (§ 451f HGB): Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts erlöschen, wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und uns nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt wird, oder wenn der Schaden äußerlich nicht erkennbar war und uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt wird. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen und in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail an [email protected]); zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
§ 11 Haftung bei sonstigen Leistungen
(1) Bei Montagen, Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und sonstigen Leistungen haften wir unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Verjährung
Ansprüche aus Umzugs- und Lagerverträgen verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften in einem Jahr, bei Vorsatz oder leichtfertigem Handeln im Sinne von § 435 HGB in drei Jahren (§ 439 HGB). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 13 Widerrufsrecht
Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.