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Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beförderung von Waren (hierzu zählt auch die Beförderung von Umzugsgut), wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Da bei Vertragsschluss ein verbindlicher, spezifischer Umzugs- oder Transporttermin vereinbart wird, steht dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Im Falle einer Absage oder Stornierung gelten die Regelungen in § 6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).